Die örtliche Gemeinschaft - Wurzel und Wesenskern von Kommunen
Wie das vor ca. 7500 Jahren im Teutoburger Wald ausgesehen hat, kann man noch immer im archäologischen Freilichtmuseum in Oerlinghausen erkunden. Das folgende Video vermittelt einen Eindruck.
Wenn Menschen sich dauerhaft zusammentun, entsteht das aus der Idee eines gedeihlichen Zusammenlebens. Der Wesenskern von örtlichen Gemeinschaften ist, mindestens dafür zu sorgen, dass die Mitglieder überleben und die örtliche Gemeinschaft weiterbesteht. Das sind bis heute die Kernaufgaben von Kommunen.

Überleben
der Individuen

Überleben
der örtlichen Gemeinschaft
Grundsätzlich besteht die örtliche Gemeinschaft aus
allen Menschen, die da sind.
Rechtlich gibt es durchaus Unterschiede. So bestimmt § 21 der Gemeindeordnung NRW, dass Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt (dort gemeldet ist), und Bürger, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist. Zu den Einwohnern gehören damit z.B. auch Flüchtlinge.
Organisatorisch gehören zur örtlichen Gemeinschaft aber auch Geschäftsreisende, Touristen und Forensen. Forensen wohnen nicht in der Gemeinde, haben dort aber entweder Grundbesitz oder einen Gewerbetrieb.(Bildquelle: Screenshot von Kirmes Jahrmarkt Menschenmenge - Free video on Pixabay)
Wir alle wissen, dass das Zusammenleben von Menschen immer auch zu Problemen führt. Das kann nicht völlig verhindert werden. Durch das Einhalten allgemein akzeptierter Regeln geht es aber meistens besser. Die ganz grundsätzlichen Regeln entstanden - übrigens ziemlich gleichlautend - über die Religionen.
Heute sprechen wir in diesem Zusammenhang eher von den Menschenrechten. Das sind die Regeln, die gegenüber allen Menschen mindestens und zwingend zu beachten sind. Für die Bundesrepublik finden wir diese im Grundgesetz.
Für unsere Arbeit in einer Kommunalverwaltung sind die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes von besonderer Bedeutung:
Art. 1 GG: "(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt."
Art. 2 GG: " (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ...
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. "
Alles, was über diese und weitere übergeordnete staatliche Regeln hinausgeht, entscheiden die örtlichen Gemeinschaften selbst. Das nennen wir das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, garantiert in Art 28 Abs. 2 des Grundgesetzes (dazu im nächsten Kapitel mehr).
Wir können sagen, dass die organisatorisch wichtigste Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung darin besteht, dafür zu sorgen, dass es allen Menschen in der örtlichen Gemeinschaft so gut geht, dass sie in Würde überleben können.
Ein aktuelles Beispiel dafür (örtlicher Umgang mit dem Klimawandel und der Energiekrise im Winter 2022) findet sich im folgenden Video.
Und ein letzter Gedanke dazu. Aus der Forschung zur kulturellen Identität wissen wir, dass sich Migrantinnen und Migranten immer zuerst mit ihrer neuen örtlichen Gemeinschaft identifizieren. Auch wenn sich eine Migrantin aus dem Sudan vielleicht ihr Leben lang als Sudanerin fühlt, erlebt sie sich innerhalb weniger Wochen z.B. als Frankfurterin.