Die zentrale Bestimmung für die Kommunen findet sich in Artikel 28 Absatz II des Grundgesetzes:

Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener ...

Daraus werden zwei wesentliche Garantien abgeleitet,

... mehr in der Vollversion

Zuletzt geändert: Montag, 20. Mai 2024, 12:42