Die Selbstverwaltungsgarantie - alles, aber bezahlbar
Abschlussbedingungen
Die zentrale Bestimmung für die Kommunen findet sich in Artikel 28 Absatz II des Grundgesetzes:
Daraus werden zwei wesentliche Garantien abgeleitet,
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Zuletzt geändert: Montag, 20. Mai 2024, 12:42