Die zentrale Bestimmung für die Kommunen findet sich in Artikel 28 Absatz II des Grundgesetzes:

Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener ...

Daraus werden zwei wesentliche Garantien abgeleitet,

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Last modified: Monday, 20 May 2024, 12:42 PM