Damit Kommunen überhaupt wirksam arbeiten können, müssen sie in der Lage sein, am Rechtsverkehr teilzunehmen. Kommunen sind als Gebietskörperschaften sogenannte juristische Personen und so sind sie vollständig handlungsfähig. Tatsächlich handelt für die Kommune die Verwaltung. Das sind die Mitarbeitenden.

Selbstverständlich wollen alle ihre Arbeit gut und richtig machen. Das ist nicht immer ganz einfach, weshalb es ja spezielle Ausbildungen gibt, damit gelernt werden kann, was gut und richtig ist. Nach spätestens drei Jahren wissen dann die Mitarbeitenden in den Verwaltungsberufen, worauf es bei der Verwaltungstätigkeit ankommt. Wer in der Kommunalverwaltung arbeitet aber keine Verwaltungsausbildung hat oder überhaupt haben muss, wie z.B. alle in gewerblichen, technischen, sozialen Berufen oder Menschen, die einen Quereinstieg machen, vertritt im eigenen Arbeitsbereich trotzdem die Kommune nach außen und muss über einige Grundregeln Bescheid wissen.

Das geht damit los, dass unterschiedliche Rechtsgebiete eine Rolle spielen und die dort speziellen Regeln beachtet werden müssen. Wir unterscheiden

Tabelle mit Rechtsgeschäften im Privatrecht, Entscheidungen im öffentlichen Recht und innerdienstlichen Regeln



                             

Bei den Rechtsgeschäften im Privatrecht unterscheidet sich eine Kommune (fast) nicht

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Zuletzt geändert: Montag, 20. Mai 2024, 13:04