Damit eine Kommunalverwaltung immer und personenunabhängig funktioniert, ist es nötig, einen Weg zu finden, dass alle für die Aufgabenerledigung relevanten Informationen immer und personenunabhängig zur Verfügung stehen. Wenn jemand vertreten werden muss oder wenn mit einer Angelegenheit, z.B.  auf dem Dienstweg, mehrere Personen befasst sind, geht das nur, wenn alle Beteiligten auch alles Nötige wissen. Daher gilt in allen öffentlichen Verwaltungen der Grundsatz der Schriftlichkeit. Der Grundsatz der Schriftlichkeit wird nur dann befolgt, wenn für die Dokumentation die vorgesehenen offiziellen Formate benutzt werden. Welches das richtige Format ist, hängt davon ab, 

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Zuletzt geändert: Montag, 20. Mai 2024, 13:07