Alles, was in einer Behörde von den Mitarbeitenden für andere Mitarbeitende oder für die Akten aufgeschrieben wird, ist interner Schriftverkehr. Der interne Schriftverkehr wird inhaltlich auf die nötigen Informationen beschränkt und die Texte werden in der Verwaltungssprache verfasst. Für viele wiederkehrende Angelegenheiten gibt es Formulare.

 

Wenn reine Informationen dokumentiert werden sollen, geschieht das mit einem Vermerk oder AktenvermerkDer Vermerk hält Sachverhalte aus der Sicht des Verfassers für die Akten oder andere Mitarbeitende fest.

An einem Beispiel wird deutlich, worauf es dabei ankommt.

Silvia Lehmann arbeitet als Quereinsteigerin am Empfang des Jobcenters des Kreises Remsen.

Foto des Jobcenters Kreis Remsen

Am 9.1.2023, 11.30 Uhr, kommt Frau Gabriele Bieler in deutlicher Eile zu ihr. Sie erklärt, dass sie

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Zuletzt geändert: Montag, 20. Mai 2024, 13:09