Die Kommunen kümmern sich um alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Dabei haben sie das Recht der Selbstverwaltung. So steht es im Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Dieses vollständige Selbstverwaltungsrecht bezieht sich aber nur auf den sogenannten eigenen Wirkungskreis. Daneben haben Kommunen ganz viele Aufgaben, die auch die örtliche Gemeinschaft betreffen, die aber

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Zuletzt geändert: Mittwoch, 6. November 2024, 16:21